Häufige Fragen

Antworten rund um Ihr Kfz-Gutachten.

Alles Wichtige zu Schadensgutachten, Unfallgutachten, Wertgutachten und Oldtimer-Gutachten, kurz und verständlich erklärt.

14 FRAGEN

Ein Kfz-Schadensgutachten ist sinnvoll, wenn der Fahrzeugschaden fachlich dokumentiert und nachvollziehbar bewertet werden soll. Besonders bei sichtbaren Karosserieschäden, technischen Beschädigungen, Wertminderung oder unklarem Schadenumfang hilft eine professionelle Begutachtung.

Ein Kfz-Unfallgutachten kann je nach Schadenfall unter anderem Reparaturkosten, Schadenumfang, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und eine Fotodokumentation enthalten.

Fügt eine Person einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so tritt hierfür die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers ein.

Schäden Dritter werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es kann sich hierbei um Personen-, Vermögens- oder auch Sachschäden handeln. Bei Personenschäden können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld von der Haftpflicht abgedeckt sein.

Schäden des Schadensverursachers trägt die Kfz-Haftpflicht nicht. Hier kommen stattdessen Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung zum Einsatz.

Der Grundsatz des Haftpflichtschadenrechtes, dass der Geschädigte einen Gutachter wählen kann, gilt im Kaskofall nicht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Unfallgutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten sollte im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abgestimmt werden. Im Regelfall wird die Versicherung ihr sogenanntes "Weisungsrecht" ausüben und den Gutachter selbst bestimmen.

Der Teilkaskoschutz versichert in der Regel Brand und Explosion (zum Beispiel Kabelbrand), Entwendung (Diebstahl einschließlich Diebstahl von Autoteilen sowie unbefugten Gebrauchs), Raub und Unterschlagung, Unwetterschäden (zum Beispiel Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Haarwildschäden (etwa durch Rehe oder Wildschweine) und Zusammenstoß mit anderen Tieren, Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert), Kurzschlussschäden an der Verkabelung sowie Glasbruch. Nicht abgedeckt sind in der Teilkasko insbesondere Unfälle, die der Halter selbst verschuldet hat, und Schäden durch Vandalismus.

Die Vollkasko ersetzt alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Das sind also die Schäden, die auch die Teilkasko versichert, darüber hinaus aber auch Unfallschäden am eigenen Auto und Vandalismus.

Ja. SOS-Gutachten.de bietet einen Vor-Ort-Service an. Die Besichtigung kann beim Kunden, an der Werkstatt oder direkt am Fahrzeugstandort erfolgen.

Ja. Der Schwerpunkt liegt auf Troisdorf, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Region Köln/Bonn. Nach Absprache sind auch Einsätze in einem Umkreis von etwa 200 Kilometern möglich.

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Schadenfotos, Polizeibericht, Unfallinformationen, Kilometerstand, Fahrzeugstandort und vorhandene Unterlagen zum Fahrzeug. Die Details können bei der Terminabstimmung geklärt werden.

Ein Schadensgutachten bewertet einen konkreten Fahrzeugschaden, zum Beispiel nach einem Unfall. Ein Wertgutachten dient der Ermittlung oder Dokumentation des Fahrzeugwertes, etwa beim Verkauf, Kauf, Leasing oder bei Oldtimern.

Ja. Oldtimer-Gutachten gehören zu den angebotenen Leistungen. Dabei werden Zustand, Originalität, Ausstattung, Pflegezustand und wertrelevante Besonderheiten des Fahrzeugs berücksichtigt.

Ja. Schadenfotos können vorab per WhatsApp, E-Mail oder Kontaktformular übermittelt werden, um den Fall besser einordnen und die Besichtigung vorbereiten zu können.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns direkt.

Schildern Sie kurz den Schaden, den Standort des Fahrzeugs und Ihre gewünschte Art der Kontaktaufnahme.