Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die kurze Antwort zuerst: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie in der Regel nichts. Hier die vollständige Erklärung, wovon die Kosten abhängen und wer sie trägt.
Wer zahlt für das Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Gutachten. Das ist gesetzlich verankert (§ 249 BGB, Schadensersatz). Sie haben als Geschädigter zudem das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Nur bei einem selbstverschuldeten Unfall über die eigene Kaskoversicherung entscheidet in der Regel die Versicherung selbst, welchen Gutachter sie beauftragt.
Wie sich das Honorar berechnet.
Kfz-Sachverständige in Deutschland orientieren sich in der Regel an der BVSK-Honorarbefragung (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen), einer anerkannten Marktübersicht, die das Honorar an der Schadenhöhe staffelt. Es gibt also keinen pauschalen Festpreis, sondern eine nachvollziehbare, marktübliche Berechnung.
- Das Grundhonorar richtet sich nach der Höhe des Reparaturschadens
- Hinzu kommen Nebenkosten wie Fotos, Fahrtkosten und Schreibauslagen
- Die Berechnung ist branchenüblich, transparent und nachvollziehbar
- Bei Haftpflichtschäden zahlt die gegnerische Versicherung, ohne Kostenrisiko für Sie
- Vor Beauftragung erhalten Sie auf Wunsch eine Einschätzung zum Ablauf
- Bei reinen Wertgutachten ohne Unfallbezug wird das Honorar individuell mit Ihnen abgestimmt
Reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Bei einem Haftpflichtschaden steht Ihnen ein unabhängiges Sachverständigengutachten zu, nicht nur ein Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag deckt ausschließlich die reinen Reparaturkosten ab. Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung und verdeckte Folgeschäden bleiben dabei unberücksichtigt, Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen und nur ein vollständiges Gutachten erfasst.
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Unverbindlich anfragen, Kosten für Ihren Fall klären.
Schildern Sie kurz Ihre Situation, dann sage ich Ihnen transparent, wie die Kosten in Ihrem konkreten Fall geregelt sind.