Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Als Unfallgeschädigter stehen Ihnen weitreichende gesetzliche Rechte zu die gegnerische Versicherung wird Sie darauf selten von sich aus hinweisen. Ein Überblick über das Wichtigste.
Muss ich mich auf die Kulanz der Versicherung verlassen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Das ist kein Entgegenkommen der gegnerischen Versicherung, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Sie müssen ihn nur kennen und einfordern.
Welche Werkstatt darf ich wählen?
Sie haben freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben oder Sie zu einer "Partnerwerkstatt" drängen. Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Ob markengebunden oder freie Werkstatt.
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein. Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Die gegnerische Versicherung schlägt gerne einen "eigenen" Gutachter vor. Dieser ist jedoch von der Versicherung beauftragt, nicht von Ihnen unabhängig. Ein selbst gewählter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigter.
Steht mir ein Ersatzfahrzeug zu?
Während der Reparaturzeit bzw. bis zur Ersatzbeschaffung haben Sie Anspruch entweder auf einen Mietwagen oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung, falls Sie kein Ersatzfahrzeug anmieten. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer und wird im Gutachten mit ermittelt.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch nach fachgerechter Reparatur gilt ein Unfallfahrzeug am Markt als weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Allein durch die Unfallvorgeschichte. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen zusätzlich zu den reinen Reparaturkosten zu und wird im Unfallgutachten gesondert ausgewiesen.
Muss ich einen Anwalt selbst bezahlen?
Bei eindeutiger Haftungslage trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Gerade bei komplexeren Fällen oder wenn die Versicherung reguliert zögert, lohnt sich frühzeitiger anwaltlicher Rat ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.
Verschlechtert sich mein Schadenfreiheitsrabatt?
Nein. Solange der Schaden über die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert wird, bleibt Ihre eigene Schadenfreiheitsklasse unberührt. Eine Rückstufung droht nur, wenn Sie den Schaden über Ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zum Jahresende. Dennoch gilt: Je früher der Schaden dokumentiert und geltend gemacht wird, desto einfacher lässt sich der Sachverhalt später noch nachweisen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht bietet allgemeine Informationen zu typischen Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexeren Fällen wie etwa strittiger Haftung, Personenschäden oder wenn die Versicherung die Regulierung verweigert, empfiehlt sich zusätzlich anwaltlicher Rat.
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